Steuerliche Forschungszulage - Mehr Geld für Innovationen, Digitalisierung und Ressourceneffizienz

Viele Unternehmer und Steuerberater stehen mit dem Jahresabschluss vor der Frage, wie sie Investitionen in Industrie 4.0, Digitalisierung, IT- und Software-Technologie, neue Algorithmen, KI, etc. steuerlich mit der Forschungszulage gem. FZulG geltend machen können.

Wir zeigen Ihnen einige erfolgreiche Fallbeispiele:

Fallbeispiel Maschinenbau: Unser Kunde ist im Bereich Anlagen- und Automatisierungstechnik spezialisiert. Um die Chancen aus der Digitalisierung wahrzunehmen, hat das Unternehmen in den vergangenen Jahren in mehreren Projekten eine Baukastenstrategie, ein Sensorik- und Datamanagement -System sowie eine Lösung zum predictive maintenance entwickelt. Insgesamt belief sich der Aufwand in den Projekten auf 6-7 PJ und über 700 TE. Die Projektarbeiten konnten rückwirkend mit der Steuerlichen Zulage in Höhe mehr als 150TE gefördert werden.

Fallbeispiel Softwareentwicklung: Gerade Softwareunternehmen haben es schwer, Förderungen für ihre Entwicklungsarbeit zu erlangen. Unser Fallbeispiel ist ein klassisches Softwareunternehmen, das ganz allgemein im Bereich ERP Lösungen für Infrastrukturmanagement spezialisiert ist. In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Ressourcen in eine neue Generation der Software investiert: 1. Cloudbasierte Software mit SaaS-Ansatz 2. Mobiler Cloudbetrieb 3. Interaktive Echtzeit Kollaboration zwischen Operatoren und Servicemitarbeitern 4. KI Technologien für Monitoring 5. Security Lösungen 6. Massdata-to-Smartdata Management. Ein Großteil der Software- und Entwicklungsabteilung war darin involviert. Schließlich ist es gelungen, die Arbeiten mit einer Steuerlichen Forschungszulage in Höhe von bis zu 350 TE zu fördern.

Fallbeispiel Analytik: Moderne Prozessführung setzt Echtzeit-Daten und besseres Wissen über die Prozessparameter und deren Entwicklung voraus. Dies ist die Herausforderung für die Unternehmen, die Analyse-, Mess-, Sensor- oder Prüfsysteme z.B. auf der Grundlage optischer Verfahren oä. anbieten. In unserem Fallbeispiel wurden mehrere optische Analysemethoden integriert, spezialisierte Algorithmen zur Datenintegration, -auswertung und -kommunikation sowie ein selbstlernendes Verfahren zur Prozessführung entwickelt. Bei einem Aufwand von rund 550TE Personalkosten erwirkten wir eine Zulage von rund 130TE für die Arbeiten.

Die Fallbeispiele zeigen, wie entwicklungslastige Unternehmen regelmäßig die steuergesetzliche Regelung Zulage gem. FzulG dazu nutzen können, ihre Aktivitäten auch noch im Nachhinein fördern zu lassen.

Planen Sie oder Ihre Mandanten die Steuerliche Forschungszulage für 2020-2022 wahrzunehmen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen, bereiten die entsprechenden Unterlagen auf und führen Sie sicher durch das Verfahren.

Ansprechpartner

Dipl.-Kfm. Gerhard M. Becker

Telefon: +49 2175 169100
E-Mail: office@ifb-unternehmensberatung.de

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